Anerkennung von Leistungen – StudienberAtung Auslandsstudium

REchtzeitig die Credit Points sichern

Studierenden sucht Anerkennung eines Studiums - Studienberatung Auslandsstudium

Voller Elan ging Betriebswirtschaftsstudent Max S. (22) von seiner deutschen Uni aus für ein Auslandssemester an eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät in Frankreich und sammelte dort fleißig die begehrten European Credit Points (ECTS-Punkte). Allerdings vor allem in Veranstaltungen mit einem Fokus auf volkswirtschaftlichen Themen. Das böse Erwachen kam nach der Rückkehr nach Deutschland: Nur zwei der insgesamt fünf Seminare wurden von seiner Heimat-Uni anerkannt, die ihm dafür gerade einmal ein paar mickrige ECTS-Punkte auf seinem Studienkonto gutschrieb.

Drei sichere Tipps – Studienberatung Auslandsstudium

1. Study Agreement: Wenn ihr für ein oder zwei Semester ins Ausland geht, schließt mit eurer deutschen Uni einen Vertrag – das führt zur problemlosen Anerkennung.
2. Komplettes Studium: Klärt vorab, ob der ausländische Studiengang in Deutschland als gleichwertig eingestuft wird.
3. Berufserlaubnis: Ist mit dem ausländischen Abschluss die Ausübung eines Berufs verbunden wie z. B. in Medizin prüft, ob die deutschen Behörden die Berufserlaubnis vergeben.

Immerhin 20 Prozent der ECTS-Punkte abgelehnt

Innerhalb Europas ist der Transfer von Studienleistungen grundsätzlich im Bologna-Prozess festgelegt worden. Ganz einfach sollte es werden, Punkte einer anderen europäischen Universität in das Studium zu Hause zu integrieren. In der Realität akzeptieren deutsche Hochschulen knapp 20 Prozent der im europäischen Ausland erzielten Studienleistungen nicht, so eine Untersuchung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) aus dem Jahr 2019 mit dem Titel „Anerkennung – (K)ein Problem?“ Einen wirksamen Schutz vor der Nichtanerkennung bietet eine Studienvereinbarung zwischen Student und Uni.

Noch vor der Abreise wird darin festgehalten, welche Studienleistungen an der ausländischen Universität ins heimische Curriculum voll integrierbar sind, welche ECTS also nach der Rückkehr komplett anerkannt werden. Besonders wichtig ist diese Vereinbarung für „Free Mover“, also für Studenten, die an eine ausländische Hochschule ohne Partnerstatus wechseln, erst recht, wenn es ins außereuropäische Ausland geht. Sinnvoll sind schriftliche Absprachen aber auch bei Erasmus Plus. Lediglich bei „integrierten internationalen Studienprogrammen“, bei denen ein Auslandsaufenthalt verpflichtend ist und das Curriculum bereits zwischen den kooperierenden Hochschulen abgesprochen und geklärt wurde, gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung.

Komplettes Studium im Ausland

Probleme können auch dann auftreten, wenn das komplette Studium im Ausland absolviert wurde. In Deutschland brauchen Absolventen formal einen Vergleichbarkeitsnachweis zu ihrem ausländischen Abschluss. Interessenten sollten in jedem Fall vor Antritt ihres Studienplatzes nachfragen, ob die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) den ausgewählten Abschluss anerkennt. Dies kann über eine spezielle Webseite der KMK und über das European Network of Information Centres in the European Region, kurz ENIC, online geprüft werden. In den allermeisten Fällen sind staatlich durchgeführte Studiengänge innerhalb der EU anerkannt, auch bei außereuropäischen Studiengängen, etwa bei einigen beliebten amerikanischen Bachelor-Programmen, entfällt der Vergleichbarkeitsnachweis. Vorsicht ist hingegen bei nicht staatlichen Hochschulen in der EU geboten, bei der Anerkennung dieser Abschlüsse gilt es genau hinzuschauen.

Studium mit Staatsexamen

Staatlich geprüfte Berufe, die mit einer nationalen Berufserlaubnis und eventuell einer Verbeamtung verbunden sind, bilden eine grundsätzliche Ausnahme. Lehramts-, Jura– und Medizinstudienprogramme sind von staatlichen Prüfungen und komplexen Anerkennungsverfahren betroffen. Im EU-Ausland ausgebildete Mediziner mit Deutschkenntnissen erhalten nach einer so bezeichneten Gleichwertigkeitsprüfung ihres Studiums in der Regel ohne großen Aufwand die deutsche Approbation und dürfen auflagenfrei praktizieren. Bei nichteuropäischen Abschlüssen wird oftmals nur eine zeitlich begrenzte Berufserlaubnis vergeben. Bei Juristen setzen die Behörden die intensive Kenntnis des deutschen Rechtssystems, bestandene Staatsexamina sowie ein abgeleistetes Referendariat voraus. Ausländische Bachelor- oder Master-Programme in Jura reichen daher in der Regel nicht aus. Prüfungen und Studienleistungen müssen in Deutschland nachgeholt werden. Englischsprachige Master in Jura, wie LLM-Programme, werden zwar als Studium und auf dem Arbeitsmarkt als Qualifikation anerkannt, berechtigen aber nicht zur Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland. Auch im Ausland ausgebildete Lehrer müssen meist den Weg über eine Berufsanerkennung gehen.

ks© Finde Academic